Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 1134/251. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.09.2025 erst zum 31.01.2026 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.235,00 Euro für den Monat Januar 2026 abzüglich 516,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem .02.2026 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %.

5. Der Streitwert dieses Urteils wird auf 3.705,00 € festgesetzt.
3 Ca 148/261. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Der Streitwert wird auf 4.499,15 € festgesetzt.