Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 Ca 340/25 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung der Beklagten vom 17.03.2025 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 17.07.2025 noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 17.07.2025 beendet wird. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.336,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. 4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 5. Der Streitwert wird auf 27.536,00 EUR festgesetzt. |
| 1 Ca 346/25 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger 396,96 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2025 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 98 % und der Beklagte zu 2 %. 4. Der Streitwert wird auf 25.386,96 € festgesetzt. |
