Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 1 Ca 471/25 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 11.04.2025 nicht beendet wird. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Straßenbauer weiter zu beschäftigen. 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Streitwert wird auf 17.105,75 EUR festgesetzt. |
| 1 Ca 541/25 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 18.468,00 € festgesetzt. |
| 1 Ca 652/25 | Urteil Im Namen des Volkes 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 810,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.04.2025 zu zahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf 810,00 EUR festgesetzt. |
